Allgemeine Geschäftsbedingungen Gries enk Fest

Geltungsbereich

  1. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend kurz mit „AGB“ bezeichnet) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dessen Kunden, welche Produkte und Services des Veranstalters in Anspruch nehmen (nachstehend kurz mit „der Kunde“ bezeichnet). Jede Buchung, jeder Erwerb einer Eintrittskarte oder Besuch einer Veranstaltung erfolgt auf Grundlage dieser AGB.
  2. Der Veranstalter bietet seine Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB an. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und Kunden, auch wenn dieser nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, und gelten diese auch gleichermaßen für Veranstaltungen und Programmbestandteile für die der Veranstalter keine Gebühr erhebt.
  3. Die AGB sind insbesondere Bestandteil der Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, die vom Veranstalter verkauft werden, und/oder von Eintrittskarten für Veranstaltungen, die vom Veranstalter organisiert und veranstaltet werden.
  4. Der Veranstalter akzeptiert die Gültigkeit von Geschäftsbedingungen der Kunden nicht, auch wenn diese dem Veranstalter bekannt sind, außer in Einzelfällen, in denen ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Veranstalter lehnt solche Geschäftsbedingungen der Kunden hiermit ausdrücklich im Voraus ab.

Verantwortung für Begleitpersonen

  1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für dessen Begleitpersonen, insbesondere, wenn diese nicht voll geschäftsfähig oder sonst schutzbedürftig sind, und auch dann, wenn diese selbst keine Kunden des Veranstalters sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass seine Begleitpersonen die gegenständlichen AGB auch dann einhalten, wenn diese selbst nicht Kunden des Veranstalters sind.

Eintrittskarten

  1. Für den Eintritt zur Veranstaltung ist neben einer gültigen Eintrittskarte ebenfalls ein Mindestalter von 16 Jahren erforderlich
  2. Eintrittskarten zur Veranstaltung dürfen nur über die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Vertriebswege erworben werden.
  3. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewinnbringenden Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
  4. Dem Personal des Veranstalters ist auf Verlangen stets die gültige Eintrittskarte vorzuweisen.
  5. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Weiterverarbeitung von Eintrittskarten ist ausdrücklich untersagt.
  6. Bereits erworbene Eintrittskarten werden vom Veranstalter nicht umgetauscht oder zurückgenommen.
  7. Besetzungsänderungen (insbesondere bei den beworbenen Künstlern der Veranstaltung) und sonstige Änderungen des beworbenen Veranstaltungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Eintrittskarten.
  8. Bei einem Verlust der Eintrittskarte wird dem Kunden keine Ersatzeintrittskarte ausgestellt.

Online erworbene Eintrittskarten

  1. Die allgemeinen Bestimmungen zu Eintrittskarten aus dem vorherigen Absatz gelten ebenfalls für online erworbene Eintrittskarten.
  2. Mit Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Geschäft eingegangen. Die Zahlung des offenen Betrags muss innerhalb von 14 Tagen auf dem angegebenen Konto unter Angabe der eindeutig zuordenbaren Identität des Kunden eingegangen sein. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der Frist eingeht, wird die Bestellung storniert.
  3. Ist der Zeitpunkt der Bestellung weniger als 14 Tage zur Veranstaltung entfernt, muss die Zahlung am angegebenen Konto bis spätestens zwei Tage vor Veranstaltung eingegangen sein. Die Abschätzung der Dauer bis die Transaktion von der Bank des Kunden zur Bank des Veranstalters erfolgt ist, liegt im Ermessen des Kunden, der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für zu spät eingegangene Beträge.
  4. Die erworbenen Eintrittskarten werden im Vorfeld zur Veranstaltung nie physisch (z.B. per eingeschriebenen Brief) an den Kunden übermittelt, sondern werden bei der Veranstaltung bei der Kassa aufgelegt. Nachdem der Nachweis der Identität mittels amtlichen Ausweises, oder über die per E-Mail erhaltene Zahlungsbestätigung erfolgt ist, werden diese ausgehändigt.

Öffnungszeiten – Einlass

  1. Bei den vom Veranstalter bekanntgegebenen Veranstaltungszeiten handelt es sich um Richtzeiten, welche sich aus technischen und organisatorischen Gründen erheblich verschieben können.
  2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, die Veranstaltungszeiten auch kurzfristig zu ändern, sofern hierfür technische oder organisatorische Erfordernisse bestehen.
  3. Ersatzansprüche des Kunden wegen eines verspäteten oder (auch kurzfristig) verschobenen Veranstaltungsbeginns sind ausgeschlossen.

Rücktrittsrecht

  1. Gemäß §18 Abs 1 Z 10 FAGG besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Veranstalter ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG informieren wir den Kunden hiermit über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG.
  2. Besetzungs-, Termin- und/oder Programmänderungen sowie Bühnenumbauten sind vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten.

Absageregelung

  1. Im Falle der vollständigen Absage einer Veranstaltung vor deren Beginn oder eines Abbruchs binnen 60 Minuten nach derer offiziellen Eröffnung können bereits erworbene Eintrittskarten innerhalb von zwei Monaten ab dem geplanten Ende der Veranstaltung beim Veranstalter gegen Erstattung des tatsächlich bezahlten Eintrittskartenpreises zurückgegeben werden. Versand- und/oder Versicherungskosten des Kunden für dessen Eintrittskartenerwerb sind dabei vom Veranstalter nicht zu erstatten.
  2. Nach Ablauf dieser Rückgabefrist ist eine Rückerstattung des Eintrittskartenpreises nicht mehr möglich.
  3. Eine Erstattung des Eintrittskartenpreises findet ferner nur dann statt, wenn nicht innerhalb der Rückgabefrist ein Ersatztermin angeboten wurde und/oder die Absage oder der Abbruch auf Grund eines Ereignisses höherer Gewalt erfolgt ist.
  4. Im Falle der Absage, des Abbruchs, der Verschiebung bzw. Programmänderung der Veranstaltung werden keine wie immer damit zusammenhängenden Kosten des Kunden (wie etwa Nächtigungs- Verpflegungs- und/oder Anfahrtskosten) ersetzt.

Hausrecht

  1. Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen.
  2. Der Zutritt kann einzelnen Kunden auch dann verweigert werden, wenn diese in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben, oder während der Veranstaltung Anlass zu einer (verwaltungs) strafrechtlichen Verfolgung oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Veranstalter oder einem dessen Vertragspartnern gegeben haben.
  3. Kunden, die den vom Veranstalter vorgesehenen Kartenverkauf behindern, insbesondere indem sie versuchen, Karten am oder vor dem Veranstaltungsgelände anzubieten, oder weiterzuverkaufen, können vom Veranstaltungsgelände und dem Nahebereich zum Eingang verwiesen werden.
  4. Kunden können von der laufenden Vorstellung weggewiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Kunden belästigen.

Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstalter

  1. Der Kunde stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass der Veranstalter und dessen Vertragspartner bei der Veranstaltung Ton- und/oder Bildaufnahmen, somit insbesondere Fotos, Videos und Tonaufzeichnungen des Kunden erstellt.
  2. Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass derartige Aufnahmen auch in einer Weise erstellt werden dürfen, bei der der Kunde deutlich identifizierbar und bildfüllend abgebildet ist.
  3. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen in einer Bild- und/oder Video-Galerie sowohl in natura als auch im Internet ausstellt. Davon umfasst sind insbesondere die Galerien des Veranstalters auf dessen Website und dessen Social Media Auftritten. Dies gilt auch für jegliche andere Medien, die bereits jetzt verfügbar sind, oder erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt nach Abhaltung der Veranstaltung entwickelt werden.
  4. Der Kunde erteilt ferner seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen an öffentliche und private Medien (insbesondere Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, Online-Nachrichten) zur Berichterstattung über die Veranstaltung und diese Aufnahmen durch Dritte in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten genutzt werden.
  5. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der Veranstalter die vom Kunden gemachten Aufnahmen selbst zu Werbezwecken uneingeschränkt verwenden darf.
  6. Der Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf jedes Entgelt für die Verwendung dessen bei der Veranstaltung angefertigten Aufnahmen.

Verhalten am Veranstaltungsgelände

  1. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes ist nur während der vom Veranstalter freigegebenen Veranstaltungszeiten zulässig.
  2. Alle Verkehrs- Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben.
  3. Den Anweisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten.
  4. Tiere sind – mit Ausnahme von Hilfshunden mit entsprechender Bescheinigung – am Veranstaltungsgelände nicht zugelassen.
  5. Ausgewiesene Rauchverbote sind strengstens einzuhalten.
  6. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in das Veranstaltungsgelände ist nicht erlaubt.
  7. Die Mitnahme von Getränkedosen, Flaschen, Gegenständen, die als Waffen oder Wurfgegenstände missbraucht werden können, Waffen sowie pyrotechnischen Gegenständen ist nicht gestattet und Müssten vom Kunden noch vor dem Eingang ordnungsgemäß entsorgt werden.
  8. Der Veranstalter behält sich vor, die Hausordnung und Zeltplatzregeln bis zum Beginn der Veranstaltung und auch während der selbigen noch abzuändern, sofern dies aus organisatorischen, sicherheitsrechtlichen, technischen oder anderen Gründen geboten scheint, um einen reibungslosen Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.
  9. Der Kunde verpflichtet sich, sich über den jeweils aktuell geltenden Stand der Hausordnung und Zeltplatzregeln ausreichend zu informieren und diese jeweils aktuell geltenden Regeln uneingeschränkt einzuhalten.

Fundsachen

  1. Gegenstände, die am Veranstaltungsgelände gefunden werden, müssen bei der Kassa am Veranstaltungsgelände abgegeben werden.

Haftungsbeschränkung

  1. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Kunden – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle des behaupteten Vorsatzes oder Fahrlässigkeit hat der Kunde das Vorliegen nachzuweisen. eine Entschädigung für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ist jedenfalls ausgeschlossen.
  2. Der Kunde nimmt in diesem Zusammenhang ausdrücklich zur Kenntnis, dass aufgrund der Lautstärke der Veranstaltung und den dabei stattfindenden Vorstellungen die Gefahr von Gesundheitsschäden – insbesondere Hörschäden – nicht ausgeschlossen werden kann. Für den daher jeweils situationsabhängig erforderlichen Gehörschutz ist der Kunde selbst verantwortlich und treffen den Veranstalter diesbezüglich keine Fürsorgepflichten.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Kunden mitgebracht wurden. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Datenschutzbestimmungen

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten nur gemäß den Grundsätzen der DSGVO, insbesondere Artikel 5 und Artikel 6 DSGVO, und des DSG. Dies bedeutet, dass beim Veranstalter eine Datenverarbeitung nur nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, Zweckbindung,Datenminimierung, Richtigkeit und Aktualität, Speicherbegrenzung sowie Integrität Vertraulichkeit erfolgt.

Schlussbestimmungen

  1. Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und Veranstalter finden ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschlüsse des UN-Kaufrechts und der Verweisnormen (IPRG, EVÜ) Anwendung.
  2. Die Vertragssprache, sowie die für allfällige Streitigkeiten anzuwendende Prozesssprache ist Deutsch.
  3. Als ausschließlich zuständiges Gericht wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters vereinbart.
  4. Diese AGB bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihrer übrigen Teile verbindlich.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder werden, oder sollte der Vertrag oder diese AGB eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, oder Teile solche Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweils gesetzlichen Regelungen.
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