Obwohl wir nach BaFG (BGBl. I Nr. 76/2023), welches die Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (EEA) darstellt, nicht dazu verpflichtet sind, bemühen wir uns dennoch, die Website mkgries.at möglichst barrierefrei zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (022-02) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1. Wahrnehmbarkeit
Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Auf einigen Webseiten erscheinen Videos von Drittanbietern (wie z. B. YouTube). Für diese Inhalte kann die Bereitstellung von Alternativen zu Bild- und Ton nicht garantiert werden, da sie außerhalb des Wirkungsbereiches der Musikkapelle Gries am Brenner liegen. Damit können teilweise Erfolgskriterien der WCAG Richtlinie 1.1 nicht erfüllt sein.
1.2. Bedienbarkeit
Die Beschriftung einzelner Links beschreibt noch nicht für sich stehend, wohin der Link führt. Die Zielrichtung einzelner Links erschließt sich auch nicht immer aus dem unmittelbaren Kontext, also etwa dem Absatz, in dem sich der Link befindet. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
1.3. Verständlichkeit
Manche Inhalte, die eine Eingabe durch den Benutzer erfordern, sind nicht mit Beschriftungen oder Anweisungen ausgestattet. Somit ist WCAG-Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen nicht erfüllt. An der Behebung wird laufend gearbeitet.
2. Unverhältnismäßige Belastung
Unsere Videos verfügen über keine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
3. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Für einige, vor dem Jahr 2019 aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Wir planen nicht, diese Videos mit Untertiteln zu ergänzen, da sie als Teil des Archivs von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.12.2024 zuletzt aktualisiert.
Die Inhalte einiger ausgewählter Webseiten (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Artikel- und eine Nachrichtenseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild, Video) wurden im Dezember 2024 einem Selbsttest nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA unterzogen.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, so bitten wir Sie, uns diese per Kontaktformular zu übermitteln. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.